Cross Golf

Die etwas andere Art zu Golfen

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Die Seele baumeln lassen... Crossgolfanlage Bilstein

Auf dem ehemaligen Minigolfplatz und im alten Kurpark in Bilstein, ganz in der Nähe des Naturbades, ist eine neue Crossgolfanlage entstanden. Eigentlich wird Crossgolf in der freien Natur, auf Feldern oder Wiesen oder auch im Wald mit beliebigen Zielen gespielt. In Bilstein ist ein Crossgolfplatz mit festen Abschlägen und interessanten, unterschiedlichen Zielen angelegt. Auf einem Terrain von ca. 6000m² ist das Golf spielen für Jedermann auf 10 „Bahnen“ möglich. Teilweise auf gepflegtem Rasen, auf gemähtem Wiesengelände, aber auch zwischen alten Bäumen und blühendem Rhododendron wird der etwas leichtere Golfball in aufgehängte Körbe oder Motorradreifen , eine eingegrabene Schubkarre oder einfach nur in einen Autoreifen „eingelocht“. Und damit die Golfer nicht so einfach drauf losschlagen, wurden auch Fensterrahmen und Traktorreifen aufgestellt, durch die der Ball zunächst einmal durch muss! Lassen sie sich überraschen und probieren sie es aus. Besondere Kleidung, Sportschuhwerk und auch eine „Platzreife“ ist nicht erforderlich. Einfach nur Spaß haben, und trotzdem ein sportliches Erlebnis!

Öffnungs-und Spielzeiten:

Spielbetrieb Sonn- und Feiertags ab 11 Uhr !
zu anderen Terminen nach Vereinbarung bei:
Marese Heermann, Tel.: 015209449813

Spielgebühr: 3,00 € Erwachsene / Gruppen ab 10 Personen je 2,50 €

2,00 € Jugendliche u.Kinder 1o -16 Jahre

Spielregeln und sonstige Hinweise!


Betreiber der Crossgolf-Anlage :


Dorfgemeinschaft Freiheit Bilstein e.V.
Anfahrt: Lennestadt-Bilstein, Am Freibad 4 (Am Naturbad)

Spielregeln Crossgolf

Achtung: Crossgolf-Anlage
Radfahrer bitte langsam fahren und auf Golfspieler Rücksicht nehmen!

1. Radfahrer und Fußgänger bei Golfbetrieb bitte nur den markierten Weg nutzen!

2. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen(§3 der Gefahrenabwehrverordnung)und nicht auf dem Spielgelände laufen zu lassen.

3. Bitte keinen Hundekot hinterlassen!

4. Für den Hundekot sind die aufgestellten Mülltüten zu verwenden; die Tüten sind nach Gebrauch in die Müllkörbe zu werfen oder mitzunehmen.

Bei Zuwiderhandlung (Ziffer 2-4) und Beobachtung erfolgt Meldung an das Ordnungsamt der Stadt Lennestadt !


Spielregeln für die Crossgolf-Anlage Bilstein

Oberste Regel: Safety First !

1. Es darf nur mit den von der Platzaufsicht ausgegebenen Bällen und Schlägern gespielt werden

2. Schlagen sie immer nur zu dem Ziel mit der gleichen Nummer wie der Abschlag3. Verlassen sie nach dem einsammeln der Bälle zu ihrer eigenen Sicherheit schnellstens die Spielbahnund gehen sie zu ihrem nächsten Abschlag

4. Nutzen sie immer nur die vorgesehenen Abschlag- und Zielpunkte

5. Der Ball gilt als eingelocht, wenn er innerhalb des Zielreifens oder eines anderen Zielobjektes liegtbzw. dieses getroffen hat

6. Der Ball ist durch die aufgestellten „Spielgeräte“ (Hindernisse) zu schlagen

7. Die Höchstzahl der Schläge pro Ziel beträgt - 7 -8. Ball berühren oder bewegen gilt als Schlag

 


 

Nutzungsregeln und Spielgebühr
Crossgolf-Anlage Bilstein

Maximale Spielzeit je Spieler und bezahlte Spielgebühr beträgt 2 Stunden

Spielgebühr für Jugendliche u. Erwachsene ab 16 Jahre          € 3,00 
Gruppen ab 10 Pers.                                                                  € 2,50

Kinder u. Jugendliche 10 bis 16 Jahre                                       € 2,00 
nur in Begleitung der Eltern oder eines Erwachsenen Begleiters

Kindern unter 10 Jahren können wir aus Sicherheitsgründen das spielen nicht gestatten!

Der Spieler erhält einen Golfschläger und 3 Bälle

Als Pfand wird ein Ausweis oder Führerschein hinterlegt, der bei Rückgabe derSpielgeräte wieder ausgehändigt wird.

Bei Nichtrückgabe der vollzähligen Bälle oder des Schlägers

berechnen wir:          pro Ball € 2,00
                                 Schläger € 35,00

Den Anweisungen der Platzaufsicht ist grundsätzlich Folge zu leisten!

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